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Nicht alle Leistungen in einer Arztpraxis werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Sonderleistungen, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen oder IGEL-Leistungen, müssen vom Patienten selbst getragen werden und berechnen sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wir folgen der jeweils gültigen Empfehlung des Deutschen Berufsverbandes für HNO- Ärzte. Diese liegt in der Praxis aus oder kann erfragt werden.

Wir richten uns somit in unserer Preisgestaltung nach der offiziellen Empfehlungen der entsprechenden Kommissionen und hoffen, unseren Patienten damit ein faires Angebot zu unterbreiten.

Sonderleistungen sind:

Infusiontherapie bei Hörsturz, Tinnitus und Schwindel bei gesetzlich versicherten Patienten.

intratympanale Cortisontherapie bei Hörsturz und Tinnitus bei gesetzlich versicherten Patienten.

Ästhetische Operationen und Schönheitskorrekturen z.B. Korrekturen der äußeren Nase, Ohranlegungen bei Erwachsenen und älteren Kindern, Lidplastiken an Ober- und Unterlid, Narbenkorrekturen, Entfernung von störenden Hautveränderungen mit Laser oder Radiofrequenz. 

Schnarchoperationen am Gaumen in örtlicher Betäubung oder Vollnarkose mit Laser oder Radiofrequenz.

Bescheinigungen für Versicherungen, Rechtsanwälte, Gerichte.

Wunschgutachten für Versicherungen und Rentenanträge.

Alle Leistungen, welche nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.